Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 2326

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Insolvenzprofil

Daily Needs Service UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Auf dem Sändeken 15, 34454 Bad Arolsen
Handelsregister
Korbach, HRB 2326
EUID
DEM1608.HRB2326

Insolvenzgericht

Gericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 41/25
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Lieferservice für Waren des täglichen Bedarfs auf Bestellung sowie der Hausmeisterservice, insbesondere Reinigungs- und Wartungsarbeiten, Grünanlagenpflege und Winterdienst

Zusammenfassung des Verfahrens

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Daily Needs Service UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit nicht eröffnet worden. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

19.03.2026

10 IN 41/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Daily Needs Service UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Sändeken 15, 34454 Bad Arolsen (AG Korbach, HRB 2326), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis m...

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