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Insolvenzprofil
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Betrieb der Burg Hessenstein als Bildungseinrichtung insbesondere für junge Menschen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH wurde beim Amtsgericht Korbach geführt. Am 09.07.2024 ist im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hartmut Mitze bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind seither nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für die Prüfung dieser Forderungen ist auf den 04.08.2025 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen werden eine Woche vor diesem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
10 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Friedenstraße 26, 35578 Wetzlar (AG Korbach, HRB 1618), vertr. d.: Dr. Berthold Langenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.08.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Korbach, 17.06.2025
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