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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Transport von Gütern aller Art und die in diesem Zusammenhang erforderliche Logistik. Die Gesellschaft darf die Geschäftsführung und persönliche Haftung in einer Kommanditgesellschaft übernehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malderle Transport & Logistik GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Korbach hat in zwei Beschlüssen die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Für den besonderen Prüfungstermin wurden zwei Stichtage bestimmt: zunächst der 02.05.2024 und später der 08.06.2026. Bis zu diesen Stichtagen müssen Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem jeweiligen Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung
10 IN 33/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malderle Transport & Logistik GmbH, Walme 8, 34474 Diemelstadt (AG Korbach, HRB 1464), vertr. d.: 1. Stefan Malderle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.05.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Korbach, 18.03.2024
Originalbekanntmachung
10 IN 33/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malderle Transport & Logistik GmbH, Walme 8, 34474 Diemelstadt (AG Korbach, HRB 1464), vertr. d.: 1. Stefan Malderle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.08.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Korbach, 28.05.2025
Originalbekanntmachung
10 IN 33/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malderle Transport & Logistik GmbH, Walme 8, 34474 Diemelstadt (AG Korbach, HRB 1464), vertr. d.: Stefan Malderle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Korbach, 05.03.2026
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