Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 577

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Insolvenzprofil

Maschinenbau Weidemann GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Mühlengraben 3, 34497 Korbach
Handelsregister
Korbach, HRB 577
EUID
DEM1608.HRB577

Insolvenzgericht

Gericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 10/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth
Adresse
Am Mühlengraben 3, 34497 Korbach

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Maschinen und technischen Anlagen, Herstellung und Vertrieb von Spritzgußteilen, sowie Erbringung von Montagedienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maschinenbau Weidemann GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Korbach hat am 20.02.2024 beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung zu geben. Die Berechnungsmasse für die Vergütung beträgt 352.018,97 EUR. Es wird eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % der Regelvergütung festgesetzt. Zudem wird ein Zuschlag für die Fortführung des Geschäftsbetriebs gewährt, da dieser zu einem Überschuss von 52.566,99 EUR geführt hat. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Antrag und der Beschluss liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Originalbekanntmachung

27.02.2024

10 IN 10/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maschinenbau Weidemann GmbH, Am Mühlengraben 3, 34497 Korbach (AG Korbach, HRB 577), vertr. d.: Jens Weidemann, Am Mühlengraben 3, 34497 Korbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Korbach, 20.02.2024

Originalbekanntmachung

24.04.2024

10 IN 10/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maschinenbau Weidemann GmbH, Am Mühlengraben 3, 34497 Korbach (AG Korbach, HRB 577), vertr. d.: Jens Weidemann, Am Mühlengraben 3, 34497 Korbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth festgesetzt worden. Der Festsetzung lag eine Masse von 352.018,97 EUR zu Grunde. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Korbach eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom ...

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