Vorläufige Maßnahmen Hessen HRB 1530

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Rad GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kasseler Straße 1, 34497 Korbach
Handelsregister
Korbach, HRB 1530
EUID
DEM1608.HRB1530

Insolvenzgericht

Gericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 10/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Björn-Till Till
Adresse
Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach
Telefon
05631-650964-0
E-Mail
info@till-eisenbeis.de
Fax
05631-65096409

Gegenstand des Unternehmens

Eisenverlegearbeiten aller Art

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rad GmbH in Korbach ist am 30.04.2024 um 14:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn-Till Till bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

30.04.2024

10 IN 10/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rad GmbH, Kasseler Straße 1, 34497 Korbach (AG Korbach, HRB 1530), vertr. d.: Rasim Ahmatovic, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2024 um 14:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach, Tel.: 05631-650964-0, Fax: 05631-65096409, E-Mail: info@till-eisenbeis.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU...

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