Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 6

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

bedea Berkenhoff & Drebes GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Herborner Straße 61, 35614 Aßlar
Handelsregister
Wetzlar, HRB 6
EUID
DEM1710.HRB6

Insolvenzgericht

Gericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 172/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführerin Eva Kunz
Adresse
Am Wolfgraben 4, 35619 Braunfels

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und der Vertrieb von Kabeln einschließlich der Anlagen der Daten- und Lichttechnik, von Kunststofferzeugnissen, Feinseilen und Diamant- und Hartmetallwerkzeugen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berkenhoff & Drebes GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der nach Ablauf der ursprünglichen Anmeldefrist bis zum 09.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diese Prüfung ist auf den 31.05.2024 bestimmt. Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen der nachträglichen Anmeldfrist und dem Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 31.05.2024 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung erheben. Wird kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.

Originalbekanntmachung

18.04.2024

3 IN 172/19: In dem Insolvenzverfahren bedea Berkenhoff & Drebes GmbH, Herborner Straße 61, 35614 Aßlar (AG Wetzlar, HRB 6), vertr. d.: Eva Kunz, Am Wolfgraben 4, 35619 Braunfels, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 09.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 31.05.2024 bestimmt. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 31.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 09.05.2024 und dem vorstehenden Stichtag 31.05.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten nie...

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