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Die Herstellung und der Vertrieb sowie der Handel mit Zubehör für die Draht- u. Kabelindustrie sowie mit Entfettungs- und Abwasserentsorgungsanlagen.
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haas + Sohn Ofentechnik GmbH ist am 10.05.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. Frank Mößle von der Pluta Rechtsanwalts GmbH bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wetzlar eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
3 IN 54/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haas + Sohn Ofentechnik GmbH, Zur Dornheck 8, 35764 Sinn (AG Wetzlar, HRB 4181), vertr. d.: Martin Schubert, Urstein Nord 67, 5412 Puch, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), ist am 10.05.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. Frank Mößle, Pluta Rechtsanwalts GmbH, Schöne Aussicht 10, 35396 Gießen, Tel.: 0641/2010901-0, Fax: 0641/2010901-9, E-Mail: giessen@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Amtsgericht Wetzlar, 10.05.2024
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