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Insolvenzprofil
HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Bleichstr. 9, 35649 Bischoffen
Handelsregister
Wetzlar, HRB 5986
EUID
DEM1710.HRB5986
Insolvenzgericht
Gericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 95/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Angelika Aue
Adresse
Straße des Aufbaus 6c, 14547 Beelitz
Gegenstand des Unternehmens
technischer Kundendienst und Montage von Großküchen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt) wurde am 23.02.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt. Zuvor war am 06.02.2024 die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 23.02.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 22.03.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum konnten Gläubiger, die Insolvenzverwalterin und die Schuldnerin gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch erheben. Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen wurden zur Einsicht niedergelegt. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, galten als festgestellt. Die Liquidatorin ist Angelika Aue.
Originalbekanntmachung
07.02.2024
3 IN 95/18: In dem Insolvenzverfahren HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen (AG Wetzlar, HRB 5986), vertr. d.: Angelika Aue, Straße des Aufbaus 6c, 14547 Beelitz, (Liquidatorin), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 23.02.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 22.03.2024 bestimmt.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.03.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 23.02.2024 und dem vorstehenden Stichtag 22.03.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Betei...
3 IN 95/18: In dem Insolvenzverfahren HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen (AG Wetzlar, HRB 5986), vertr. d.: Angelika Aue, Straße des Aufbaus 6c, 14547 Beelitz, (Liquidatorin), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 23.02.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 22.03.2024 bestimmt.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.03.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 23.02.2024 und dem vorstehenden Stichtag 22.03.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 06.02.2024
Originalbekanntmachung
25.02.2026
3 IN 95/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen (AG Wetzlar, HRB 5986), vertr. d.: Angelika Aue, Straße des Aufbaus 6c, 14547 Beelitz, (Liquidatorin), ist das Verfahren am 23.02.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Re...
3 IN 95/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HaGro-TEC UG (haftungsbeschränkt), Bleichstraße 9, 35649 Bischoffen (AG Wetzlar, HRB 5986), vertr. d.: Angelika Aue, Straße des Aufbaus 6c, 14547 Beelitz, (Liquidatorin), ist das Verfahren am 23.02.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 23.02.2026
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