Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 1399

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Jobst Elektronik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kalkwerk 4, 35756 Mittenaar
Handelsregister
Wetzlar, HRB 1399
EUID
DEM1710.HRB1399

Insolvenzgericht

Gericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 11/20
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Brinkmann Partner
Person
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
E-Mail
frankfurt@brinkmann-partner.de
Fax
069/370022-111

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von Elektronikteilen aller Art

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jobst Elektronik GmbH ist anhängig. Mit Beschluss vom 28.01.2020 wurde die vorläufige Verwaltung angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, hat seine Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Insolvenzgerichts festsetzen lassen. Die Vergütung wurde unter Berücksichtigung der Art, Dauer und des Umfangs der Tätigkeit erhöht. Als Gründe für die Erhöhung der Regelvergütung von 25 % auf 43,08 % wurden die Fortführung des Betriebs für etwas mehr als 2 Monate mit 16 Mitarbeitern sowie Vorbereitungen einer übertragenden Sanierung nebst Sanierungsbemühungen genannt. Die Berechnungsmasse betrug 325.728,69 Euro. Der Schuldnerin wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, von der sie keinen Gebrauch machte. Die Auslagen und die Mehrwertsteuer wurden antragsgemäß festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

02.04.2024

Geschäfts-Nr.: 3 IN 11/20. In dem Insolvenzverfahren Jobst Elektronik GmbH, Kalkwerk 4, 35756 Mittenaar (AG Wetzlar, HRB 1399), vertr. d.: Andreas Strauß, Döringweg 10, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden. 1. XXX Euro Nettovergütung nach § 11 InsVV i.V.m. § 2 Abs. II InsVV 2. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % 3. XXX Euro Auslagen zuzüglich 4. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %. 5. XXX Euro Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 28.01.2020 angeordnet. Nach § 63 Abs. 3 InsO wird die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters besonders vergütet. Ihm steht...

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