Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OMNIPLAST Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Bahnhof, 35630 Ehringshausen
Handelsregister
Wetzlar, HRB 7742
EUID
DEM1710.HRB7742
Insolvenzgericht
Gericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 8/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Geschäftsführer Felix Hick
Adresse
Höhenkirchner Straße 92, 85662 Hohenbrunn
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist jedes Geschäft, das unmittelbar oder mittelbar mit Forschung und Entwicklung, Produktion und Logistik sowie Marketing und Vertrieb von Kunststoffprodukten für den Tiefbau sowie die Haustechnik im Zusammenhang steht.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMNIPLAST Deutschland GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der nach Ablauf der ursprünglichen Anmeldefrist bis zum 15.03.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diese Prüfung ist auf den 05.04.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum können der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Amtsgericht Wetzlar erheben. Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen der nachträglichen Anmeldfrist und dem Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben wird, gilt die Forderung als festgestellt. Die Bekanntgabe des Gerichtsdatums ist der 13.02.2024.
Originalbekanntmachung
13.02.2024
3 IN 8/20: In dem Insolvenzverfahren OMNIPLAST Deutschland GmbH, Am Bahnhof, 35630 Ehringshausen (AG Wetzlar, HRB 7742), vertr. d.: Felix Hick, Höhenkirchner Straße 92, 85662 Hohenbrunn, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 15.03.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 05.04.2024 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 15.03.2024 und dem vorstehenden Stichtag 05.04.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligte...
3 IN 8/20: In dem Insolvenzverfahren OMNIPLAST Deutschland GmbH, Am Bahnhof, 35630 Ehringshausen (AG Wetzlar, HRB 7742), vertr. d.: Felix Hick, Höhenkirchner Straße 92, 85662 Hohenbrunn, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 15.03.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 05.04.2024 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 15.03.2024 und dem vorstehenden Stichtag 05.04.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 13.02.2024
Originalbekanntmachung
06.08.2025
3 IN 8/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMNIPLAST Deutschland GmbH, Am Bahnhof, 35630 Ehringshausen (AG Wetzlar, HRB 7742), vertr. d.: Felix Hick, Höhenkirchner Straße 92, 85662 Hohenbrunn, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds WMSW Warning Müller-Seils Wolf Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt D. Carsten Müller-Seils festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
xxx
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Auslagen zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.01.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied WMSW Warning Müller-Seil...
3 IN 8/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMNIPLAST Deutschland GmbH, Am Bahnhof, 35630 Ehringshausen (AG Wetzlar, HRB 7742), vertr. d.: Felix Hick, Höhenkirchner Straße 92, 85662 Hohenbrunn, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds WMSW Warning Müller-Seils Wolf Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt D. Carsten Müller-Seils festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
xxx
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Auslagen zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.01.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied WMSW Warning Müller-Seils Wolf Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt D. Carsten Müller-Seils die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die Komplexität des Verfahrens berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wetzlar, 08.07.2025
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