Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung (gemäß dem Gesetz zu Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung vom 7. August 1972). Die Gesellschaft ist berechtigt, Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet des Personalwesens zu erbringen.
Im Insolvenzverfahren der PAS Personal-Aktiv-Service GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 23.07.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag für diese besondere Prüfung wird auf den 03.09.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum können der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Amtsgericht Wetzlar erheben. Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen der nachträglichen Anmeldfrist und dem Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben wird, gilt die Forderung als festgestellt.
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