Aufhebung des Verfahrens Rheinland-Pfalz HRB 6835

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Insolvenzprofil

Schwahn Solutions GmbH

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Insolvenzeröffnung

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Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger
Handelsregister
Wetzlar, HRB 6835
EUID
DEM1710.HRB6835

Insolvenzgericht

Gericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 112/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Maschinen und technischen Gerät aller Art, insbesondere Wälzlager, sowie der Im- und Export solcher Gegenstände.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH ist am 12.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hat das Amtsgericht Montabaur am 10.12.2025 der Schlussverteilung zugestimmt. Der Stichtag für den Schlusstermin wurde auf den 12.01.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO stand ein Betrag von 78.951,19 EUR abzüglich noch zu begleichender Massekosten zur Verfügung. Die voraussichtliche Quote betrug 1,41 %. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger beliefen sich auf 2.985.038,35 EUR. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Die Berechnungsmasse für die Vergütung betrug 89.319,12 EUR. Vor der Schlussphase wurde am 24.01.2024 die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet und der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 24.04.2024 bestimmt.

Originalbekanntmachung

24.01.2024

14 IN 112/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6835), vertr. d.: Pierre Schwahn, als Geschäftsführer der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Das mündliche Verfahren wird aufgehoben. Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.04.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Montabaur, 24.01.2024

Originalbekanntmachung

16.12.2025

14 IN 112/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6835), vertr. d.: Pierre Schwahn, als Geschäftsführer der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Nettovergütung gemäß InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 09.12.2025 beantragte der Insolvenzverwalter d...

Originalbekanntmachung

16.12.2025

14 IN 112/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6835), vertr. d.: Pierre Schwahn, als Geschäftsführer der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO). Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 12.01.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwa...

Originalbekanntmachung

16.12.2025

14 IN 112/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6835), vertr. d.: Pierre Schwahn, als Geschäftsführer der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 2.985.038,35 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag in Höhe 78951,19 EUR abzüglich noch zu begleichender Massekosten (Verwalterentgelt und Gerichtskosten) zur Verfügung. Voraussichtliche Quote für die Insolvenzgläubiger: 1,41% Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Montabaur, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Montabaur, 16.12.2025

Originalbekanntmachung

27.01.2026

14 IN 112/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6835), vertr. d.: Pierre Schwahn, als Geschäftsführer der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstr...

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