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Insolvenzprofil
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Im Verfahren über das Vermögen der weCREATE GmbH ist am 02.02.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt worden. Der Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wetzlar eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
3 IN 19/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des weCREATE GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 8846), vertr. d.: Manuel Rupp, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar, (Geschäftsführer), ist am 02.02.2026 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Amtsgericht Wetzlar, 02.02.2026
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