Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 6102

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

AdC Personalservice GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Jahnstraße 3, 35066 Frankenberg
Handelsregister
Marburg, HRB 6102
EUID
DEM1809.HRB6102

Insolvenzgericht

Gericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 44/25 (24)
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Mirka Freudenstein

Gegenstand des Unternehmens

Die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Überlassung von Arbeitnehmern und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AdC Personalservice GmbH ist anhängig. Vorläufige Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Mirka Freudenstein. Am 24.06.2025 hat das Amtsgericht Marburg die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Die Berechnungsmasse beträgt 67.526,33 EUR, wobei eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % zugrunde gelegt wird. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde am 18.03.2026 beschlossen, die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren anzuordnen. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 20.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.

Originalbekanntmachung

23.05.2025

22 IN 44/25 (24): Über das Vermögen der AdC Personalservice GmbH, Jahnstraße 3, 35066 Frankenberg (Eder) (AG Marburg , HRB 6102), vertr. d.: Ilona Rudek, (Geschäftsführerin), ist am 22.05.2025 um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Mirka Freudenstein, Jahnstr. 18, 35066 Frankenberg (Eder), Tel.: 06451/7191922, Fax: 06451/7191921, E-Mail: info@rechtsanwalt-mitze.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.07.2025 anzumelden; b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden S...

Originalbekanntmachung

25.06.2025

22 IN 44/25 (24): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AdC Personalservice GmbH, Jahnstraße 3, 35066 Frankenberg (Eder) (AG Marburg , HRB 6102), vertr. d.: Ilona Rudek, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Mirka Freudenstein festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 27.05.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen. I. Bei der...

Originalbekanntmachung

18.03.2026

22 IN 44/25 (24): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AdC Personalservice GmbH, Jahnstraße 3, 35066 Frankenberg (Eder) (AG Marburg , HRB 6102), vertr. d.: Ilona Rudek, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Marburg, 18.03.2026

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