Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 5361

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

All in one Personalservice GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bahnhofstraße 43, 35232 Dautphetal-Friedensdorf
Handelsregister
Marburg, HRB 5361
EUID
DEM1809.HRB5361

Insolvenzgericht

Gericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 46/20 (28)
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführerin Petra Harnack

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand der Gesellschaft ist Arbeitnehmerüberlassung, Personalberatung und Personalabrechnung einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der All in one Personalservice GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Marburg hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 28.05.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann ebenfalls dort eingesehen werden.

Originalbekanntmachung

29.04.2024

22 IN 46/20 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der All in one Personalservice GmbH, Bahnhofstr. 43, 35232 Dautphetal (AG Marburg , HRB 5361), vertr. d.: Petra Harnack, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.05.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Marburg, 23.04.2024

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