Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens sind der anwendungstechnisch unterstützte Vertrieb von Gummi- und Kunststoffrohstoffen, die Beratung von Unternehmen in diesem Bereich, der Internethandel mit Getränken, Haushaltswaren, Audio-, Video-, EDV-, TV-Artikeln, Möbeln, Klimaanlagen, Solartechnik, Bau- und Renovierungsmaterial, Handys, Büromaterial, Autozubehör, Textil/Bekleidung, Bücher, Schmuck, Uhren, Beauty- und Wellnessprodukte, Baby- und Kinderwaren, Autos, Motorräder und Boote, die entgeltliche Überlassung von Arbeitnehmern nach den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die entgeltliche (provisionsgebundene) Vermittlung von Arbeitnehmern sowie freiberuflich und selbständig tätigen Dienstleistern und Fachkräften sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Artigum GmbH ist eröffnet. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 06.06.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung
22 IN 57/22 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Artigum GmbH vertr. d. d. GF Cristian Paraschiv, Cappeler Straße 40, 35039 Marburg (AG Marburg , HRB 6638), vertr. d.: 1. Cristian Paraschiv, Cappeler Straße 40 a, 35039 Marburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.06.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Marburg, 02.05.2025
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