Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eisenwerk Hasenclever & Sohn GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Auhammer 1, 35088 Battenberg
Handelsregister
Marburg, HRB 3863
EUID
DEM1809.HRB3863
Insolvenzgericht
Gericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 119/23 (27)
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Kanzlei
GRUB BRUGGER Partnerschaft von RAen. mbB
Person
Rechtsanwalt Martin Mucha
Adresse
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon
0711 966890
E-Mail
m.mucha@grub-brugger.de
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Gießereien, Bearbeitungswerkstätten mit Maschinenbau und ähnlichen Anlagen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Hasenclever & Sohn GmbH ist am 01.01.2024 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Martin Mucha ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Für den 17.04.2024 ist eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin anberaumt. Im Rahmen des Verfahrens sind die Vergütungen der Gläubigerausschussmitglieder Atradius Kreditversicherung und Ali Korkmaz festgesetzt worden. Die festgesetzten Beträge sind gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
02.01.2024
22 IN 119/23 (27): Über das Vermögen der Eisenwerk Hasenclever & Sohn GmbH, Auhammer 1, 35088 Battenberg (Eder) (AG Marburg , HRB 3863), vertr. d.: Carsten Kloes, Soester Straße 18, 58339 Breckerfeld, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Martin Mucha, Kanzlei GRUB BRUGGER Partnerschaft von RAen. mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Tel.: 0711 966890, E-Mail: m.mucha@grub-brugger.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.03.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläss...
22 IN 119/23 (27): Über das Vermögen der Eisenwerk Hasenclever & Sohn GmbH, Auhammer 1, 35088 Battenberg (Eder) (AG Marburg , HRB 3863), vertr. d.: Carsten Kloes, Soester Straße 18, 58339 Breckerfeld, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Martin Mucha, Kanzlei GRUB BRUGGER Partnerschaft von RAen. mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Tel.: 0711 966890, E-Mail: m.mucha@grub-brugger.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.03.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 17.04.2024, 10:30 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 02.01.2024
Originalbekanntmachung
26.04.2024
22 IN 119/23 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Hasenclever & Sohn GmbH, Auhammer 1, 35088 Battenberg (Eder) (AG Marburg , HRB 3863), vertr. d.: 1. Jochen Glück, Am Ersberg 6, 72622 Nürtingen, (Geschäftsführer), 2. Andreas Willeke, Grabenstraße 27, 44625 Herne, (Geschäftsführer), wird das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet und der Prüfungstermin auf den 07.05.2024 zur weiteren Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren vertragt.
Amtsgericht Marburg, 17.04.2024
Originalbekanntmachung
14.08.2025
22 IN 119/23 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Hasenclever & Sohn GmbH, Auhammer 1, 35088 Battenberg (Eder) (AG Marburg , HRB 3863), vertr. d.: 1. Jochen Glück, Am Ersberg 6, 72622 Nürtingen, (Geschäftsführer), 2. Andreas Willeke, Grabenstraße 27, 44625 Herne, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Mucha festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 160 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse ...
22 IN 119/23 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Hasenclever & Sohn GmbH, Auhammer 1, 35088 Battenberg (Eder) (AG Marburg , HRB 3863), vertr. d.: 1. Jochen Glück, Am Ersberg 6, 72622 Nürtingen, (Geschäftsführer), 2. Andreas Willeke, Grabenstraße 27, 44625 Herne, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Mucha festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 160 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.06.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 48.896.403,36 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
10.02.2026
22 IN 119/23 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Hasenclever & Sohn GmbH, Auhammer 1, 35088 Battenberg (Eder) (AG Marburg , HRB 3863), vertr. d.: 1. Jochen Glück, Am Ersberg 6, 72622 Nürtingen, (Geschäftsführer), 2. Andreas Willeke, Grabenstraße 27, 44625 Herne, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Adradius Cr6dito y Caucion S.A. de Seguros y Reaseguros, Opladenstraße 14, 50679 Köln, vertreten durch Herrn Gerd Haffke oder Herrn Rolf Breuer festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit...
22 IN 119/23 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Hasenclever & Sohn GmbH, Auhammer 1, 35088 Battenberg (Eder) (AG Marburg , HRB 3863), vertr. d.: 1. Jochen Glück, Am Ersberg 6, 72622 Nürtingen, (Geschäftsführer), 2. Andreas Willeke, Grabenstraße 27, 44625 Herne, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Adradius Cr6dito y Caucion S.A. de Seguros y Reaseguros, Opladenstraße 14, 50679 Köln, vertreten durch Herrn Gerd Haffke oder Herrn Rolf Breuer festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.10.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Adradius Cr6dito y Caucion S.A. de Seguros y Reaseguros, Opladenstraße 14, 50679 Köln, vertreten durch Herrn Gerd Haffke oder Herrn Rolf Breuer die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
10.02.2026
22 IN 119/23 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Hasenclever & Sohn GmbH, Auhammer 1, 35088 Battenberg (Eder) (AG Marburg , HRB 3863), vertr. d.: 1. Jochen Glück, Am Ersberg 6, 72622 Nürtingen, (Geschäftsführer), 2. Andreas Willeke, Grabenstraße 27, 44625 Herne, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Adradius Cr6dito y Caucion S.A. de Seguros y Reaseguros, Opladenstraße 14, 50679 Köln, vertreten durch Herrn Gerd Haffke oder Herrn Rolf Breuer festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
E...
22 IN 119/23 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Hasenclever & Sohn GmbH, Auhammer 1, 35088 Battenberg (Eder) (AG Marburg , HRB 3863), vertr. d.: 1. Jochen Glück, Am Ersberg 6, 72622 Nürtingen, (Geschäftsführer), 2. Andreas Willeke, Grabenstraße 27, 44625 Herne, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Adradius Cr6dito y Caucion S.A. de Seguros y Reaseguros, Opladenstraße 14, 50679 Köln, vertreten durch Herrn Gerd Haffke oder Herrn Rolf Breuer festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.10.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Adradius Cr6dito y Caucion S.A. de Seguros y Reaseguros, Opladenstraße 14, 50679 Köln, vertreten durch Herrn Gerd Haffke oder Herrn Rolf Breuer die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
04.05.2026
22 IN 119/23 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Hasenclever & Sohn GmbH, Auhammer 1, 35088 Battenberg (Eder) (AG Marburg , HRB 3863), vertr. d.: 1. Jochen Glück, Am Ersberg 6, 72622 Nürtingen, (Geschäftsführer), 2. Andreas Willeke, Grabenstraße 27, 44625 Herne, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Ali Korkmaz festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.10.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Ali Korkmaz die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV...
22 IN 119/23 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisenwerk Hasenclever & Sohn GmbH, Auhammer 1, 35088 Battenberg (Eder) (AG Marburg , HRB 3863), vertr. d.: 1. Jochen Glück, Am Ersberg 6, 72622 Nürtingen, (Geschäftsführer), 2. Andreas Willeke, Grabenstraße 27, 44625 Herne, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Ali Korkmaz festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.10.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Ali Korkmaz die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 29.04.2026
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