Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 6424

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Insolvenzprofil

Emmi Nails Store Marburg UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Alte Landstraße 18, 35085 Ebsdorfergrund
Handelsregister
Marburg, HRB 6424
EUID
DEM1809.HRB6424

Insolvenzgericht

Gericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 140/25 (27)
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Nagelstudios sowie der Verkauf von Bekleidung, Accessoires, Geschenkartikeln und Schreibwaren. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Betrieb einer Postfiliale, eines Solariums und einer Textilreinigung sowie aller damit zusammenhängenden Geschäfte.

Zusammenfassung des Verfahrens

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Emmi Nails Store Marburg UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 04.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde bei dem Amtsgericht Marburg einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

04.03.2026

22 IN 140/25 (27): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Emmi Nails Store Marburg UG (haftungsbeschränkt), Alte Landstraße 18, 35085 Ebsdorfergrund (AG Marburg , HRB 6424), vertr. d.: Andrea Escobar-Grenz, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 04.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustell...

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