Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 5417

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Insolvenzprofil

Fahrschule Bahr GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Neustädter Straße 53, 35066 Frankenberg/Eder
Handelsregister
Marburg, HRB 5417
EUID
DEM1809.HRB5417

Insolvenzgericht

Gericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 158/13 (25)
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Thorsten Bahr
Adresse
Zaunacker 26, 35108 Allendorf (Eder)

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Fahrschule.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Bahr GmbH, Neustädter Straße 50, 35066 Frankenberg, ist am 10.04.2026 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden. Die Einstellung erfolgt durch Beschluss des Amtsgerichts Marburg. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können von jedem Insolvenzgläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

15.04.2026

22 IN 158/13 (25): Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Bahr GmbH, Neustädter Straße 50, 35066 Frankenberg (AG Marburg , HRB 5417), vertr. d.: Thorsten Bahr, Zaunacker 26, 35108 Allendorf (Eder), (Geschäftsführer), ist am gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den...

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