Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fahrschule Bahr GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Neustädter Straße 53, 35066 Frankenberg/Eder
Handelsregister
Marburg, HRB 5417
EUID
DEM1809.HRB5417
Insolvenzgericht
Gericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 158/13 (25)
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Geschäftsführer Thorsten Bahr
Adresse
Zaunacker 26, 35108 Allendorf (Eder)
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Fahrschule.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Bahr GmbH, Neustädter Straße 50, 35066 Frankenberg, ist am 10.04.2026 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden. Die Einstellung erfolgt durch Beschluss des Amtsgerichts Marburg. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können von jedem Insolvenzgläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
15.04.2026
22 IN 158/13 (25): Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Bahr GmbH, Neustädter Straße 50, 35066 Frankenberg (AG Marburg , HRB 5417), vertr. d.: Thorsten Bahr, Zaunacker 26, 35108 Allendorf (Eder), (Geschäftsführer), ist am gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den...
22 IN 158/13 (25): Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Bahr GmbH, Neustädter Straße 50, 35066 Frankenberg (AG Marburg , HRB 5417), vertr. d.: Thorsten Bahr, Zaunacker 26, 35108 Allendorf (Eder), (Geschäftsführer), ist am gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 10.04.2026
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