Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Falken-Netzbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schulstraße 14, 35216 35216 Biedenkopf
Handelsregister
Marburg, HRB 7893
EUID
DEM1809.HRB7893
Insolvenzgericht
Gericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 165/25 (24)
Phase
Antragsverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Der Straßenbau, der Tiefbau und die Kabelverlegung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Falken-Netzbau GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Cahit Sahin, ist am 15.05.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Gegen diese Entscheidung kann der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Marburg sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Falls die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsache oder Erledigung des Verfahrens Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert 200,- EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
18.05.2026
22 IN 165/25 (24): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Falken-Netzbau GmbH, Schulstraße 14, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , HRB 7893), vertr. d.: Cahit Sahin, Strauch 10, 96155 Buttenheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Be...
22 IN 165/25 (24): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Falken-Netzbau GmbH, Schulstraße 14, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , HRB 7893), vertr. d.: Cahit Sahin, Strauch 10, 96155 Buttenheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Marburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Marburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 15.05.2026
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