Antragsverfahren Hessen HRB 7893

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Falken-Netzbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schulstraße 14, 35216 35216 Biedenkopf
Handelsregister
Marburg, HRB 7893
EUID
DEM1809.HRB7893

Insolvenzgericht

Gericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 165/25 (24)
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Der Straßenbau, der Tiefbau und die Kabelverlegung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Falken-Netzbau GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Cahit Sahin, ist am 15.05.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Gegen diese Entscheidung kann der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Marburg sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Falls die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsache oder Erledigung des Verfahrens Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert 200,- EUR übersteigt.

Originalbekanntmachung

18.05.2026

22 IN 165/25 (24): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Falken-Netzbau GmbH, Schulstraße 14, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , HRB 7893), vertr. d.: Cahit Sahin, Strauch 10, 96155 Buttenheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Be...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.