Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Feriendorf Frankenau Betriebs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Sternberg 1, 35110 Frankenau
Handelsregister
Marburg, HRB 7180
EUID
DEM1809.HRB7180
Insolvenzgericht
Gericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 146/19 (24)
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Die Übernahme von Hotels, Gaststätten, Versammlungsstätten, Hallenbäder und Feriendörfer, das Betreiben dieser Betriebe und deren Verpachtung sowie deren Verwaltung. Die Verwaltung von Immobilien und Grundstücken, die Erbringung von Hausmeisterdiensten sowie die Vermittlung von Handwerkerleistungen, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; ferner das Planen und Durchführen von Events wie Messen, Firmenfeiern und Musikveranstaltungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Feriendorf Frankenau Betriebs GmbH ist am 16.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Die Entscheidung des Amtsgerichts Marburg ist mit der befristeten Erinnerung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen angefochten werden.
Originalbekanntmachung
16.02.2026
22 IN 146/19 (24): Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Feriendorf Frankenau Betriebs GmbH, Am Sternberg 1, 35110 Frankenau (AG Marburg , HRB 7180), vertr. d.: 1. Tamara Paar-Hochgrebe, Tannenweg 3, 35110 Frankenau, (Geschäftsführerin), ist am 16.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Erei...
22 IN 146/19 (24): Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Feriendorf Frankenau Betriebs GmbH, Am Sternberg 1, 35110 Frankenau (AG Marburg , HRB 7180), vertr. d.: 1. Tamara Paar-Hochgrebe, Tannenweg 3, 35110 Frankenau, (Geschäftsführerin), ist am 16.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 16.02.2026
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