Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 8084

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

FiS Networks GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Bahnhof 6, 35216 Biedenkopf
Handelsregister
Marburg, HRB 8084
EUID
DEM1809.HRB8084

Insolvenzgericht

Gericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 78/24 (25)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Kühne Partner
Person
Rechtsanwältin Nadine Eschen
Adresse
Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg
Telefon
06421/407960
E-Mail
info@kuhne-partner.de
Fax
06421/15858

Gegenstand des Unternehmens

Straßenbau, Tiefbau und Verlegung von Glasfaserkabeln.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FiS Networks GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Serkan Kyutyuklyu, wurde beim Amtsgericht Marburg unter dem Aktenzeichen 22 IN 78/24 (25) geführt. Am 03.07.2024 ist im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nadine Eschen bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Verwalterin wirksam. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden besondere Prüfungstermine für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein Stichtag wurde auf den 02.07.2025 bestimmt, ein weiterer auf den 28.01.2026. Bis zu diesen Stichtagen müssen Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.

Originalbekanntmachung

03.07.2024

22 IN 78/24 (25): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FiS Networks GmbH, Am Bahnhof 6, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , HRB 8084), vertr. d.: Serkan Kyutyuklyu, Bachstraße 1, 35216 Biedenkopf, (Geschäftsführer), ist am 03.07.2024 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nadine Eschen, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, Tel.: 06421/407960, Fax: 06421/15858, E-Mail: info@kuhne-partner.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus ka...

Originalbekanntmachung

04.06.2025

22 IN 78/24 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FiS Networks GmbH, Am Bahnhof 6, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , HRB 8084), vertr. d.: Serkan Kyutyuklyu, Auf der Lehmgrube 1, 35216 Biedenkopf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.07.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Marburg, 02.06.2025

Originalbekanntmachung

17.12.2025

22 IN 78/24 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FiS Networks GmbH, Am Bahnhof 6, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , HRB 8084), vertr. d.: Serkan Kyutyuklyu, Auf der Lehmgrube 1, 35216 Biedenkopf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.01.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Marburg, 16.12.2025

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