Schlussverteilung Hessen HRB 3953

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Kon-Form Werkzeuge GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Lehmberg 1, 35116 Hatzfeld (Eder)
Handelsregister
Marburg, HRB 3953
EUID
DEM1809.HRB3953

Insolvenzgericht

Gericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 27/21 (28)
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Boris A. Schmidt-Burbach
Adresse
Liebigstraße 9, 35037 Marburg
Telefon
06421 3014454
E-Mail
info@sbk-insolvenz.de
Fax
06421 3014455

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Werkzeugen und Formen aller Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kon-Form Werkzeuge GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Boris A. Schmidt-Burbach hat dem Gericht die Höhe der verfügbaren Masse sowie der Insolvenzforderungen gemeldet. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei der besondere Prüfungstermin auf den 26.04.2024 bestimmt wurde. Später wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist auf den 08.05.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände bei Gericht eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

02.04.2024

22 IN 27/21 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kon-Form Werkzeuge GmbH, Am Lehmberg 1, 35116 Hatzfeld (Eder) (AG Marburg , HRB 3953), vertr. d.: Matthias Richard, Bernhard-Rolfes-Str. 13, 35116 Hatzfeld (Eder), (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.04.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Marburg, 27.03.2024

Originalbekanntmachung

10.03.2026

22 IN 27/21 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kon-Form Werkzeuge GmbH, Am Lehmberg 1, 35116 Hatzfeld (Eder) (AG Marburg , HRB 3953), vertr. d.: Matthias Richard, Bernhard-Rolfes-Str. 13, 35116 Hatzfeld (Eder), (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Boris A. Schmidt-Burbach, Liebigstraße 9, 35037 Marburg, Tel.: 06421 3014454, Fax: 06421 3014455, E-Mail: info@sbk-insolvenz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 495.011,21 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.341.101,19 EUR zu berücksichtigen. In Höhe von 77.304,32 EUR wurden Forderungen für den Ausfall festgestellt. Amtsgericht Marburg, 09.03.2026

Originalbekanntmachung

10.03.2026

22 IN 27/21 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kon-Form Werkzeuge GmbH, Am Lehmberg 1, 35116 Hatzfeld (Eder) (AG Marburg, HRB 3953), vertr. d.: Matthias Richard, Bernhard-Rolfes-Str. 13, 35116 Hatzfeld (Eder), (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO). Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 08.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Ma...

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