Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RE-BAU GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Handelsregister
Marburg, HRB 3055
EUID
DEM1809.HRB3055
Insolvenzgericht
Gericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 67/07 (28)
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Robert Schiller
Adresse
Lahnstraße 1, 35398 Gießen
Telefon
0641/9829218
E-Mail
insolvenzverwaltung@mtjz.de
Fax
0641/9829216
Gegenstand des Unternehmens
Hochbau, schlüsselfertiges Bauen, Baubetreuung, Bauträgerschaft, Projektentwicklung und Altbausanierung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RE-BAU GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Robert Schiller hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 192.966,59 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 6.115.319,53 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg zur Einsichtnahme niedergelegt. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 02.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle und Anmeldungen liegen zur Einsicht aus. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
15.04.2026
22 IN 67/07 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RE-BAU GmbH, Bahnhofsweg 7, 35719 Angelburg (AG Marburg , HRB 3055), vertr. d.: 1. Bernd Sure, Hauptmühle 3 A, 57339 Erndtebrück, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Inge Schwarz, Berliner Str. 42, 35719 Angelburg, (Gesellschafterin), 1.2. Marcus Schwarz, Berliner Str. 42, 35719 Angelburg, (Gesellschafter), 1.3. Jörg Schwarz, Berliner Str. 42, 35719 Angelburg, (Gesellschafter), 1.4. Klaus Debus, Hauptmühle 3, 57339 Erndtebrück, (Gesellschafter), 1.5. Mathias Raßloff, Schillerstr. 28, 35116 Hatzfeld (Eder), (Gesellschafter), 1.6. Frank Stell, Bamenohler Str. 256, 57413 Finnentrop, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 02.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht einge...
22 IN 67/07 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RE-BAU GmbH, Bahnhofsweg 7, 35719 Angelburg (AG Marburg , HRB 3055), vertr. d.: 1. Bernd Sure, Hauptmühle 3 A, 57339 Erndtebrück, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Inge Schwarz, Berliner Str. 42, 35719 Angelburg, (Gesellschafterin), 1.2. Marcus Schwarz, Berliner Str. 42, 35719 Angelburg, (Gesellschafter), 1.3. Jörg Schwarz, Berliner Str. 42, 35719 Angelburg, (Gesellschafter), 1.4. Klaus Debus, Hauptmühle 3, 57339 Erndtebrück, (Gesellschafter), 1.5. Mathias Raßloff, Schillerstr. 28, 35116 Hatzfeld (Eder), (Gesellschafter), 1.6. Frank Stell, Bamenohler Str. 256, 57413 Finnentrop, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 02.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 14.04.2026
Originalbekanntmachung
15.04.2026
22 IN 67/07 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RE-BAU GmbH, Bahnhofsweg 7, 35719 Angelburg (AG Marburg , HRB 3055), vertr. d.: 1. Bernd Sure, Hauptmühle 3 A, 57339 Erndtebrück, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Inge Schwarz, Berliner Str. 42, 35719 Angelburg, (Gesellschafterin), 1.2. Marcus Schwarz, Berliner Str. 42, 35719 Angelburg, (Gesellschafter), 1.3. Jörg Schwarz, Berliner Str. 42, 35719 Angelburg, (Gesellschafter), 1.4. Klaus Debus, Hauptmühle 3, 57339 Erndtebrück, (Gesellschafter), 1.5. Mathias Raßloff, Schillerstr. 28, 35116 Hatzfeld (Eder), (Gesellschafter), 1.6. Frank Stell, Bamenohler Str. 256, 57413 Finnentrop, (Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de hat d...
22 IN 67/07 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RE-BAU GmbH, Bahnhofsweg 7, 35719 Angelburg (AG Marburg , HRB 3055), vertr. d.: 1. Bernd Sure, Hauptmühle 3 A, 57339 Erndtebrück, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Inge Schwarz, Berliner Str. 42, 35719 Angelburg, (Gesellschafterin), 1.2. Marcus Schwarz, Berliner Str. 42, 35719 Angelburg, (Gesellschafter), 1.3. Jörg Schwarz, Berliner Str. 42, 35719 Angelburg, (Gesellschafter), 1.4. Klaus Debus, Hauptmühle 3, 57339 Erndtebrück, (Gesellschafter), 1.5. Mathias Raßloff, Schillerstr. 28, 35116 Hatzfeld (Eder), (Gesellschafter), 1.6. Frank Stell, Bamenohler Str. 256, 57413 Finnentrop, (Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 192.966,59 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 6.115.319,53 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Marburg, 14.04.2026
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