Antragsverfahren Hessen HRB 7872

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Insolvenzprofil

Remix Handels UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Turmstraße 7, 35075 Gladenbach
Handelsregister
Marburg, HRB 7872
EUID
DEM1809.HRB7872

Insolvenzgericht

Gericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 164/25 (24)
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Handel von Tabakwaren, Raucherutensilien, Lebensmittel und Getränke.

Zusammenfassung des Verfahrens

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Remix Handels UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, da keine Masse für die Kosten der Verfahrensverwaltung vorhanden ist. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Marburg sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

27.03.2026

22 IN 164/25 (24): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Remix Handels UG (haftungsbeschränkt), Turmstraße 7, 35075 Gladenbach (AG Marburg , HRB 7872), vertr. d.: Victor Binyi Tumenta, als GF d. Remix Handels UG (haftungsbeschränkt), Blücherstraße 95, 47053 Duisburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere...

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