Schlussverteilung Hessen HRB 7640

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Insolvenzprofil

SE Building and E-Commerce UG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Gartenstraße 2, 36280 Oberaula
Handelsregister
Marburg, HRB 7640
EUID
DEM1809.HRB7640

Insolvenzgericht

Gericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 94/22 (26)
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach
Adresse
Lahnstraße 1, 35398 Gießen
Telefon
0641/98292-18
E-Mail
giessen@mtjz.de
Fax
0641/98292-16

Gegenstand des Unternehmens

Planung, Entwicklung, Herstellung, Kauf und Verkauf sowie Montage von Fenstern, Türen, Metall-, Glas- und Blechfassaden, Wintergärten, Sonnenschutz und zugehörige Produkte der Metallbau- und Fassadentechnik, die Beratung von Bauherren, Investoren und Architekten und der Handel mit Gebrauchsgegenständen für den täglichen Bedarf, ausschließlich über die Internetplattform Amazon und nur soweit hierfür keine öffentlich-rechtliche Genehmigung erforderlich ist sowie alle damit mittelbar und unmittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SE Building and E-Commerce UG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 3.533,34 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 28.408,89 EUR zu berücksichtigen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden; die Berechnungsmasse beträgt 4.393,67 EUR. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 01.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände oder auf Versagung der Restschuldbefreiung beim Gericht eingehen. Parallel dazu wurde über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse entschieden. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung zur Einstellung wurde auf den 20.05.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung und die Schlussrechnung erhoben werden. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.096,46 EUR geleistet wird.

Originalbekanntmachung

19.02.2026

22 IN 94/22 (26): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des SE Building and E-Commerce UG, Gartenstraße 2, 36280 Oberaula (AG Marburg , HRB 7640), vertr. d.: Sascha Ernst, Gartenstraße 2, 36280 Oberaula, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16, E-Mail: giessen@mtjz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 3.533,34 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 28.408,89 EUR zu berücksichtigen. Amtsgericht Marburg, 18.02.2026

Originalbekanntmachung

19.02.2026

22 IN 94/22 (26): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des SE Building and E-Commerce UG, Gartenstraße 2, 36280 Oberaula (AG Marburg , HRB 7640), vertr. d.: Sascha Ernst, Gartenstraße 2, 36280 Oberaula, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Nettovergütung gemäß InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 26.01.2026 beantra...

Originalbekanntmachung

19.02.2026

22 IN 94/22 (26): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des SE Building and E-Commerce UG, Gartenstraße 2, 36280 Oberaula (AG Marburg , HRB 7640), vertr. d.: Sascha Ernst, Gartenstraße 2, 36280 Oberaula, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO). Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 01.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO) Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Die Entscheidung über die Zusti...

Originalbekanntmachung

09.04.2026

22 IN 94/22 (26): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des SE Building and E-Commerce UG, Gartenstraße 2, 36280 Oberaula (AG Marburg , HRB 7640), vertr. d.: Sascha Ernst, Gartenstraße 2, 36280 Oberaula, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: wird Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, auf den 20.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse (§ 207 InsO) und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.096,46 EUR geleistet wird. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Marburg, 08.04.2026

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