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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SE Building and E-Commerce UG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 3.533,34 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 28.408,89 EUR zu berücksichtigen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden; die Berechnungsmasse beträgt 4.393,67 EUR. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 01.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände oder auf Versagung der Restschuldbefreiung beim Gericht eingehen. Parallel dazu wurde über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse entschieden. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung zur Einstellung wurde auf den 20.05.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung und die Schlussrechnung erhoben werden. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.096,46 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
22 IN 94/22 (26): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des SE Building and E-Commerce UG, Gartenstraße 2, 36280 Oberaula (AG Marburg , HRB 7640), vertr. d.: Sascha Ernst, Gartenstraße 2, 36280 Oberaula, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16, E-Mail: giessen@mtjz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 3.533,34 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 28.408,89 EUR zu berücksichtigen. Amtsgericht Marburg, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
22 IN 94/22 (26): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des SE Building and E-Commerce UG, Gartenstraße 2, 36280 Oberaula (AG Marburg , HRB 7640), vertr. d.: Sascha Ernst, Gartenstraße 2, 36280 Oberaula, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: wird Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, auf den 20.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse (§ 207 InsO) und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.096,46 EUR geleistet wird. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Marburg, 08.04.2026
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