Forderungsanmeldung Hessen HRB 5994

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Spedition Koch GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Mittelstraße 22, 35066 Frankenberg
Handelsregister
Marburg, HRB 5994
EUID
DEM1809.HRB5994

Insolvenzgericht

Gericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 166/25 (26)
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Andreas M. Kögel
Adresse
Schulstraße 9, 35083 Wetter
Telefon
06423-9400-15
E-Mail
wetter@ww-inso.de
Fax
06423-9400-20

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spedition.

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 01.01.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spedition Koch GmbH eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas M. Kögel bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 02.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter findet am 21.01.2026 statt. In diesem Termin wird auch über die Person des Insolvenzverwalters sowie die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden. Ein weiterer Termin, eine schriftliche Gläubigerversammlung zur Prüfung der angemeldeten Forderungen, ist für den 02.04.2026 angesetzt.

Originalbekanntmachung

02.01.2026

22 IN 166/25 (26): Über das Vermögen der Spedition Koch GmbH, Mittelstraße 22, 35066 Frankenberg (Eder) (AG Marburg , HRB 5994), vertr. d.: Jan Christoph Koch, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2026 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andreas M. Kögel, Schulstraße 9, 35083 Wetter, Tel.: 06423-9400-15, Fax: 06423-9400-20, E-Mail: wetter@ww-inso.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.03.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 I...

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