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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Der Vertrieb und der Handel mit Soft- und Hardware nebst Zubehör sowie TK-Produkten, des weiteren die Erbringung von Dienstleistungen im IT- und TK-Bereich.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SysPac IT Solutions GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Marburg hat in zwei Beschlüssen die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen sowie geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Für den ersten Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde der 07.03.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum mussten Widersprüche schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen wurden in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. In einem späteren Beschluss wurde ein neuer Stichtag auf den 10.06.2026 bestimmt, bis zu dem ebenfalls Widersprüche gegen nachträglich angemeldete oder geänderte Forderungen eingehen müssen. Die Unterlagen werden eine Woche vor diesem neuen Stichtag zur Einsicht bereitgehalten.
Originalbekanntmachung
22 IN 107/22 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SysPac IT Solutions GmbH, Auf der Appeling 6, 35043 Marburg (AG Marburg , HRB 5005), vertr. d.: Uwe Schmidt, Auf der Appeling 6, 35043 Marburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.03.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Marburg, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
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