Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 7867

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Insolvenzprofil

TripleApp GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bahnhofstraße 38, 35037 Marburg
Handelsregister
Marburg, HRB 7867
EUID
DEM1809.HRB7867

Insolvenzgericht

Gericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 126/23 (25)
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Kühne Partner
Person
Rechtsanwältin Nadine Eschen
Adresse
Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg
Telefon
06421/407960
E-Mail
info@kuhne-partner.de
Fax
06421/15858

Gegenstand des Unternehmens

Das Betreiben einer Digitalagentur und alle damit im Zusammenhang stehenden fördernden Geschäfte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TripleApp GmbH, Bahnhofstraße 38, 35037 Marburg, ist am 01.02.2024 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwältin Nadine Eschen ist zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 05.04.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.05.2024. Das Verfahren ist am 07.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Originalbekanntmachung

07.02.2024

22 IN 126/23 (25): Über das Vermögen der TripleApp GmbH, Bahnhofstraße 38, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 7867), vertr. d.: Aladin Atalla, Auf der Warte 23, 35085 Ebsdorfergrund, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nadine Eschen, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, Tel.: 06421/407960, Fax: 06421/15858, E-Mail: info@kuhne-partner.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.04.2024 anzumelden; b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entste...

Originalbekanntmachung

10.09.2025

22 IN 126/23 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TripleApp GmbH, Bahnhofstraße 38, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 7867), vertr. d.: Aladin Atalla, Auf der Warte 23, 35085 Ebsdorfergrund, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO). Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.10.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse e) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO) Die ergänzte Insolvenztabell...

Originalbekanntmachung

10.09.2025

22 IN 126/23 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TripleApp GmbH, Bahnhofstraße 38, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 7867), vertr. d.: Aladin Atalla, Auf der Warte 23, 35085 Ebsdorfergrund, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nadine Eschen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Nettovergütung gemäß InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 02.04.2025 beantragte die Insolvenz...

Originalbekanntmachung

10.09.2025

22 IN 126/23 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TripleApp GmbH, Bahnhofstraße 38, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 7867), vertr. d.: Aladin Atalla, Auf der Warte 23, 35085 Ebsdorfergrund, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nadine Eschen, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, Tel.: 06421/407960, Fax: 06421/15858, E-Mail: info@kuhne-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 8.751,33 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 69.411,52 EUR zu berücksichtigen. Amtsgericht Marburg, 10.09.2025

Originalbekanntmachung

08.05.2026

22 IN 126/23 (25): Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TripleApp GmbH, Bahnhofstraße 38, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 7867), vertr. d.: Aladin Atalla, als GF d. TripleApp GmbH, Auf der Warte 23, 35085 Ebsdorfergrund, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere E...

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