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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ad & e advertising & events GmbH ist im Antragsverfahren verblieben. Am 05.04.2024 ist um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin sind aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 18.02.2026 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 05.04.2024 sind am 18.02.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
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10 IN 188/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin ad & e advertising & events GmbH, Schoßbergstraße 11, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 25316), vertr. d.: 1. Alexander Will, Hauptstraße 48, 55578 Vendersheim, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 05.04.2024 am 18.02.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Wiesbaden, 18.02.2026
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