Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Auctopus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Wallufer Straße 5, 65343 Eltville am Rhein
Handelsregister
Wiesbaden, HRB 30646
EUID
DEM1906.HRB30646
Insolvenzgericht
Gericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 342/25
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Mert Halat
Adresse
Am Lindenplatz 27, 65375 Oestrich-Winkel
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung und der Betrieb eines Internetportals und einer Applikation (App) als Vermarktungs- und Verkaufsplattform für Waren und Dienstleistungen, die Durchführung von Online-Auktionen zur Vermarktung und zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen sowie die Erbringung von hiermit im Zusammenhang stehenden Vertriebs-, Marketing- und Softwaredienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Auctopus GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
27.03.2026
10 IN 342/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Auctopus GmbH, Am Lindenplatz 27, 65375 Oestrich-Winkel, vertr. d.: 1. Mert Halat, Am Lindenplatz 27, 65375 Oestrich-Winkel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Fr...
10 IN 342/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Auctopus GmbH, Am Lindenplatz 27, 65375 Oestrich-Winkel, vertr. d.: 1. Mert Halat, Am Lindenplatz 27, 65375 Oestrich-Winkel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 27.03.2026
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