Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Projektentwicklung und fachlichen Betreuung von Bauvorhaben aller Art, sowie Handel mit Baustoffen und Einrichtungsgegenständen inkl. deren Im- und Export. Weiterhin der Erwerb bebauter und unbebauter Immobilien sowie die Verwaltung eigener Immobilien und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Pflegedienstleistungen aller Art, einschließlich des An- und Verkaufs sowie das Halten und Verwalten von Immobilien, Personalvermittlung und Beratung, Arbeitnehmerüberlassungen, Schulung von Personal, Krankentransporte und -Begleitungen, der An- und Verkauf von Medikamenten und Mobiliar (inklusive medizinisches Mobiliar und medizinische Technik), Catering, Entwicklung, Beratung und Betreuung von Internetseiten (E-Commerce) sowie Kurierdienste. Transporte / Speditionen aller Art (Möbeltransporte, Umzugshilfe inkl. Möbelabbau und -aufbau, Tragen der Ware) / Entrümpelung / Entsorgung von Bauschutt-/Müll / Transport von Lebensmittelprodukten.
Am 27.02.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Baltros GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Alexander Eggen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 31.05.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Beschluss geht auf einen Eigenantrag der Schuldnerin zurück, der am 31.01.2024 eingegangen ist. Mit der Eröffnung ist das weitere Verfahren 810 IN 174/24 Ba verbunden worden. Forderungen sind bis zum 14.08.2024 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung ist für den 25.09.2024 anberaumt, um unter anderem einen anderen Insolvenzverwalter und einen Gläubigerausschuss zu wählen sowie über die Fortführung des Unternehmens zu entscheiden. Nachträglich angemeldete Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei Widerspruch bis zum 15.09.2025 möglich ist.
Originalbekanntmachung
810 IN 121/24 B: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Baltros GmbH, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main (AG Wiesbaden , HRB 29346), vertr. d.: Jana Geiger, (Geschäftsführerin), ist am 27.02.2024 um 11:53 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 50 98 60, Fax: 069/ 50 98 61 10, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.02.2024
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 121/24 B-17-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baltros GmbH, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main (AG Wiesbaden , HRB 29346), vertr. d.: Jana Geiger, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 31.05.2024 berichtigt worden. Statt "Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 121/24 Ba verbunden. Das Verfahren 810 IN 121/24 Ba führt." muss es richtig heißen: "Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 174/24 Ba verbunden. Das Verfahren 810 IN 121/24 Ba führt." Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.06.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 121/24 B-17-6 - In dem Insolvenzverfahren Baltros GmbH, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main (AG Wiesbaden , HRB 29346) wird die Prüfung der bis zum 14.08.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 29.04.2025
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