Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
bestpol TV GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Idsteiner Straße 20, 65193 Wiesbaden
Handelsregister
Wiesbaden, HRB 25677
EUID
DEM1906.HRB25677
Insolvenzgericht
Gericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 430/15
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Kanzlei White & Case Insolvenz GbR
Person
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt
Adresse
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069 / 3650 6998-0
E-Mail
insofrankfurt@whitecase.com
Fax
069 / 3650 6998-5555
Website
www.whitecaseinso.de
Gegenstand des Unternehmens
Verkauf von IPTV Set-Top-Boxe, Media Player und Netzwerkkomponenten; Abwicklung der Gewährleistung für verkaufte Geräte; technischer Support.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bestpol TV GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, ist bestellt. Das Insolvenzgericht hat die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss festgesetzt. Dabei wurden Zuschläge für strafrechtliche Besonderheiten, Auslandsbezug, fehlende Geschäftsunterlagen und komplexe Sachverhalte gewährt. Der verfügbare Massebestand beträgt 838.587,61 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 4.438.686,68 EUR zu berücksichtigen. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 11.08.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen. Die Schlussverteilung soll erfolgen.
Originalbekanntmachung
19.05.2026
10 IN 430/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bestpol TV GmbH, vertr. d. d. GF Dmitrij Sobin u. Djerald Oganezov, Idsteiner Str. 20, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 25677), vertr. d.: 1. Djerald Oganezov, Rheinstr. 100, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Dmitrij Sobin, Sonnenberger Str. 24, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 11.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbade...
10 IN 430/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bestpol TV GmbH, vertr. d. d. GF Dmitrij Sobin u. Djerald Oganezov, Idsteiner Str. 20, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 25677), vertr. d.: 1. Djerald Oganezov, Rheinstr. 100, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Dmitrij Sobin, Sonnenberger Str. 24, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 11.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 15.05.2026
Originalbekanntmachung
19.05.2026
10 IN 430/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bestpol TV GmbH, vertr. d. d. GF Dmitrij Sobin u. Djerald Oganezov, Idsteiner Str. 20, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 25677), vertr. d.: 1. Djerald Oganezov, Rheinstr. 100, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Dmitrij Sobin, Sonnenberger Str. 24, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
xxx
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
xxx
EUR
um Prozentsatz eingeben % erhöht zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Auslagen zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Kanzlei White & Case...
10 IN 430/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bestpol TV GmbH, vertr. d. d. GF Dmitrij Sobin u. Djerald Oganezov, Idsteiner Str. 20, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 25677), vertr. d.: 1. Djerald Oganezov, Rheinstr. 100, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Dmitrij Sobin, Sonnenberger Str. 24, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
xxx
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
xxx
EUR
um Prozentsatz eingeben % erhöht zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Auslagen zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Kanzlei White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 3650 6998-0, Fax: 069 / 3650 6998-5555, E-Mail: insofrankfurt@whitecase.com, Internet: www.whitecaseinso.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 838.587,61 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR.
Der Verwalter beantragte folgende Zuschläge:
45% für strafrechtliche Besonderheiten i.V.m. komplexer Anspruchsermittlung
25% für Auslandsbezug
30% für fehlende Geschäftsunterlagen
15%Komplexe tatsächliche und rechtliche Sachverhalte
Die Grundlage für den beantragten Zuschlag in Höhe von 45% für strafrechtlichen Besonderheiten stellte das während des gesamten Verfahrens anhängige Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen und der damit einhergehende Mehraufwand für Akteneinsicht, Informationsbeschaffung, Sichtung und Prüfung der Ermittlungsakte und Austausch mit der Staatsanwaltschaft dar. Der hierfür beantragte Zuschlag ist gerechtfertigt.
Die Schuldnerin hatte Auslandskontakt dahingehend, dass sie zur Verschleiherung der Existenz von Lizenzen und Verantwortlichkeiten eine Vielzahl von Gesellschaften im Ausland gründete. Hier gestaltete sich die Informationsbeschaffung für den Verwalter äußerst schwierig. Auch im Rahmen der Prüfung der Existenz von Lizenzen und Verträgen, die in unterschiedlichesten Sprachen verfasst waren bestand ein Mehraufwand.Zudem war das Beschwerdemanagement mit ausländischen Kunden und Abonnenten war mit erheblichem Mehraufwand verbunden.Zusätzlich war umfangreiche Korrespondenz mit den in London ansässigen Online-Zahlungsprovidern zu führen.
Wegen der fehlenden Geschäftsunterlagen war der Verwalter in großem Umfang auf eigene Ermittlungen und Auskünfte Dritter angewiesen.Es standen keinerleit Informationen über die Anzahl von geschädigten Kunden und deren Ansprüchen zur Verfügung.Es lagen dem Verwalter keinerlei Buchhaltung oder Geschäftsunterlagen vor anhand derer die den Forderungsanmeldung zugrunde liegenden Ansprüche hätten geprüft werden können. Dies hatte einen erheblichen Mehraufwand zur Folge, der darin bestand, dass Rückfragen und Anforderungen von Belegen zur Darlegung von den Gläubigern angefordert werden mussten.Der beantragte Zuschlag ist angemessen
Die im Zusammenhang mit der Forderungs-und Anspruchsprüfung bestehenden komplexen,rechtlichen Sachverhalte wurden durch den Insolvenzverwalter selbst oder durch Hinzuziehung von in seiner Kanzlei tätigen Anwälten bearbeitet . Der hierfür beantragte Zuschlag in Höhe von 15% war gerechtfertigt.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von 154,00 EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 15.05.2026
Originalbekanntmachung
19.05.2026
10 IN 430/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bestpol TV GmbH, vertr. d. d. GF Dmitrij Sobin u. Djerald Oganezov, Idsteiner Str. 20, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 25677), vertr. d.: 1. Djerald Oganezov, Rheinstr. 100, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Dmitrij Sobin, Sonnenberger Str. 24, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Kanzlei White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 3650 6998-0, Fax: 069 / 3650 6998-5555, E-Mail: insofrankfurt@whitecase.com, Internet: www.whitecaseinso.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 838.587,61 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzfor...
10 IN 430/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bestpol TV GmbH, vertr. d. d. GF Dmitrij Sobin u. Djerald Oganezov, Idsteiner Str. 20, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 25677), vertr. d.: 1. Djerald Oganezov, Rheinstr. 100, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Dmitrij Sobin, Sonnenberger Str. 24, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Kanzlei White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 3650 6998-0, Fax: 069 / 3650 6998-5555, E-Mail: insofrankfurt@whitecase.com, Internet: www.whitecaseinso.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 838.587,61 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 4.438.686,68 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 15.05.2026
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