Schlussverteilung Hessen HRB 27895

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

CFM Malerbetrieb GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Wiesbadener Straße 63, 55252 Mainz-Kastel
Handelsregister
Wiesbaden, HRB 27895
EUID
DEM1906.HRB27895

Insolvenzgericht

Gericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 201/16
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Kanzlei
HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte PartmbB
Person
Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke
Adresse
Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden
Telefon
0611 94583-914
E-Mail
wiesbaden@hezel-hancke.de
Fax
0611 94583-936
Website
www.hezel-hancke.de

Gegenstand des Unternehmens

Durchführung von Malerarbeiten einschließlich aller damit verbundenen Tätigkeiten

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CFM Malerbetrieb GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Johannes Konstantin Hancke hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 181.907,11 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 706.414,35 EUR zu berücksichtigen. Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 16.04.2026 die Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO erteilt. Als Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde der 19.05.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie gegen das Schlussverzeichnis und Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.

Originalbekanntmachung

16.04.2026

10 IN 201/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CFM Malerbetrieb GmbH, Wiesbadener Straße 63, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 27895), vertr. d.: Maike Frangiamone, Bischofsheim, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke, HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte PartmbB, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 94583-914, Fax: 0611 94583-936, E-Mail: wiesbaden@hezel-hancke.de, Internet: www.hezel-hancke.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 181.907,11 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 706.414,35 EUR zu berücksichtigen. Amtsgericht Wiesbaden, 16.04.2026

Originalbekanntmachung

16.04.2026

10 IN 201/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CFM Malerbetrieb GmbH, Wiesbadener Straße 63, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 27895), vertr. d.: Maike Frangiamone, Bischofsheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO). Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 19.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Ins...

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