Antragsverfahren Hessen HRB 26560

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

CRAB Computer GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Aarstraße 166, 65232 Taunusstein
Handelsregister
Wiesbaden, HRB 26560
EUID
DEM1906.HRB26560

Insolvenzgericht

Gericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 102/23
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

An- und Verkauf von Elektroartikeln aller Art, insbesondere EDV- und Telekommunikationsanlagen sowie Wartung

Zusammenfassung des Verfahrens

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CRAB Computer GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, da keine Masse für die Kosten der Verfahrensverwaltung vorhanden ist. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

17.01.2026

10 IN 102/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CRAB Computer GmbH, Aarstr. 166, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 26560), vertr. d.: Birgit Peters, Campingplatz 1, 56355 Nastätten, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den...

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