Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CRAB Computer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Aarstraße 166, 65232 Taunusstein
Handelsregister
Wiesbaden, HRB 26560
EUID
DEM1906.HRB26560
Insolvenzgericht
Gericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 102/23
Phase
Antragsverfahren
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf von Elektroartikeln aller Art, insbesondere EDV- und Telekommunikationsanlagen sowie Wartung
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CRAB Computer GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, da keine Masse für die Kosten der Verfahrensverwaltung vorhanden ist. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
17.01.2026
10 IN 102/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CRAB Computer GmbH, Aarstr. 166, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 26560), vertr. d.: Birgit Peters, Campingplatz 1, 56355 Nastätten, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den...
10 IN 102/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CRAB Computer GmbH, Aarstr. 166, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 26560), vertr. d.: Birgit Peters, Campingplatz 1, 56355 Nastätten, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 12.01.2026
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