Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
D. Savencu Verwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Adolf-Todt-Straße 8, 65203 Wiesbaden
Handelsregister
Wiesbaden, HRB 26705
EUID
DEM1906.HRB26705
Insolvenzgericht
Gericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 322/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Kanzlei Schiebe und Collegen Insolvenzverwaltung
Person
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
Adresse
Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz
Telefon
06131 61923 0
E-Mail
mainz@schiebe.de
Fax
06131 61923 11
Gegenstand des Unternehmens
Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung an der D. Savencu Elektrotechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiesbaden, deren Unternehmensgegenstand die Durchführung von Elektroinstallationen aller Art ist
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D. Savencu Verwaltungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau ist bestellt. Gläubigern nachrangiger Forderungen wurde die Teilnahme am Verfahren zugelassen. Die Frist zur Anmeldung nachrangiger Forderungen endet am 07.04.2026. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 28.04.2026 bestimmt. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden. Der festgesetzte Gesamtbetrag darf der Insolvenzmasse nach Rechtskraft entnommen werden. Die Berechnungsmasse beträgt 13.378,48 EUR.
Originalbekanntmachung
02.07.2025
10 IN 322/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D. Savencu Verwaltungsgesellschaft mbH, Adolf-Todt-Straße 8, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 26705), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
12.01.2026
10 IN 322/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D. Savencu Verwaltungsgesellschaft mbH, Adolf-Todt-Straße 8, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 26705), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 07.04.2026 bei der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Kanzlei Schiebe und Collegen Insolvenzverwaltung, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131 61923 0, Fax: 06131 61923 11, E-Mail: mainz@schiebe.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefri...
10 IN 322/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D. Savencu Verwaltungsgesellschaft mbH, Adolf-Todt-Straße 8, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 26705), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 07.04.2026 bei der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Kanzlei Schiebe und Collegen Insolvenzverwaltung, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131 61923 0, Fax: 06131 61923 11, E-Mail: mainz@schiebe.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 09.01.2026
Originalbekanntmachung
12.01.2026
10 IN 322/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D. Savencu Verwaltungsgesellschaft mbH, Adolf-Todt-Straße 8, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 26705), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Kanzlei Schiebe und Collegen Insolvenzverwaltung, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131 61923 0, Fax: 06131 61923 11, E-Mail: mainz@schiebe.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.01.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 13.378,48 EUR ergibt sich gemäß §...
10 IN 322/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D. Savencu Verwaltungsgesellschaft mbH, Adolf-Todt-Straße 8, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 26705), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Kanzlei Schiebe und Collegen Insolvenzverwaltung, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131 61923 0, Fax: 06131 61923 11, E-Mail: mainz@schiebe.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.01.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 13.378,48 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 09.01.2026
Originalbekanntmachung
15.01.2026
10 IN 322/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D. Savencu Verwaltungsgesellschaft mbH, Adolf-Todt-Straße 8, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 26705), ist der Beschluss vom 09.01.2026 dahingehend berichtigt, dass es statt
"Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 07.04.2026 bei der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Kanzlei Schiebe und Collegen Insolvenzverwaltung, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131 61923 0, Fax: 06131 61923 11, E-Mail: mainz@schiebe.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Es wird die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldun...
10 IN 322/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D. Savencu Verwaltungsgesellschaft mbH, Adolf-Todt-Straße 8, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 26705), ist der Beschluss vom 09.01.2026 dahingehend berichtigt, dass es statt
"Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 07.04.2026 bei der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Kanzlei Schiebe und Collegen Insolvenzverwaltung, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131 61923 0, Fax: 06131 61923 11, E-Mail: mainz@schiebe.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Es wird die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 28.04.2028 bestimmt."
richtig heißt:
"Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 07.04.2026 bei der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Kanzlei Schiebe und Collegen Insolvenzverwaltung, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131 61923 0, Fax: 06131 61923 11, E-Mail: mainz@schiebe.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Es wird die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 28.04.2026 bestimmt."
G r ü n d e:
Wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers (2028 statt 2026) war der Beschluss vom 01.09.2026 wie geschehen zu berichtigen.
Dass es sich in dem Beschluss um einen offensichtlichen Schreibfehler handelt, ergibt sich auch daraus, dass in dem Veröffentlichungstext vom 09.01.2026 als Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, der 28.04.2026 angegeben ist.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 14.01.2026
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