Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DARYAS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hauptstraße 41, 65346 Eltville am Rhein
Handelsregister
Wiesbaden, HRB 30490
EUID
DEM1906.HRB30490
Insolvenzgericht
Gericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 15/25
Phase
Antragsverfahren
Gegenstand des Unternehmens
die Projektentwicklung von Wohn- und Gewerbebauten, die Beteiligung an Gewerbe- und Wohnbauten, der Kauf und Verkauf von Gewerbe- und Wohnimmobilien, deren Vermietung und Verpachtung sowie die Gründung und Beteiligung an anderen Firmen zur Förderung dieses Gesellschaftszwecks
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der DARYAS GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Evlogi Draganov, wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Wiesbaden hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.12.2025 mangels Masse abgewiesen gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin und der Antragsgegnerin die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung offen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
17.12.2025
10 IN 15/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DARYAS GmbH, Hauptstraße 41, 65346 Eltville am Rhein (AG Wiesbaden , HRB 30490), vertr. d.: Evlogi Draganov, Hollestraße 7B, 45127 Essen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zuste...
10 IN 15/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DARYAS GmbH, Hauptstraße 41, 65346 Eltville am Rhein (AG Wiesbaden , HRB 30490), vertr. d.: Evlogi Draganov, Hollestraße 7B, 45127 Essen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 15.12.2025
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