Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Herstellung, die Vermarktung, der Vertrieb und die Wartung von Sondermaschinen im Bereich der Lebensmittel- und Verpackungsindustrie und ähnlichen Branchen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienst-Verpackungstechnik GmbH ist anhängig. Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung der bis zum 24.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen angeordnet. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Michael Wombacher vertreten. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung können der Sachwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin bis zum 07.04.2026 schriftlich Widerspruch bei dem Insolvenzgericht erheben. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt. Die Anmeldeunterlagen sowie eingegangene Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht aus. Zudem ist eine Entscheidung des Gerichts vom 05.03.2024 zur Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses bekannt, wobei ein angemessener Stundensatz von 175,00 EUR aufgrund des hohen Arbeitsaufwands und der Haftungsrisiken festgelegt wurde.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 854/22 D-4-8 In dem Insolvenzverfahren Dienst-Verpackungstechnik GmbH, Hattersheimer Straße 16-42, 65719 Hofheim (AG Wiesbaden, HRB 18221), vertreten durch: Michael Wombacher, Darmstadt, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 24.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Sachwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 02.01.2026
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.