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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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1. Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB und geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff., welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: a. Immobilien (einschließlich Wald, Forst- und Agrarland) b. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur in Vermögensgegenstände gemäß a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen c. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB d. Derivate zu Absicherungszwecken. 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a. Die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), b. Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, c. Sonstige Tätigkeiten, die mit den vorgenannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Hierzu zählen auch die Tätigkeiten für fremde Investmentvermögen, die mittelbar oder unmittelbar erbacht werden, Steuerungsaufgaben im Zusammenhang mit dem An- und Verkaufsprozess der Immobilien, Steuerungsaufgaben im Zusammenhang mit dem Asset Management, Research-Aufgaben, Reporting-Aufgaben und der Vorbereitung der Kommunikation und von Präsentationen. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsgemäß im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 6. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. Investment GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Hasselbring, Marina Wettstein und Frank Wojalewicz, ist am 22.04.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser bestellt worden. Am 03.05.2024 und erneut am 28.05.2024 ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 31.05.2024 um 09:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen worden. Rechtsanwalt Miguel Grosser ist als Insolvenzverwalter bestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 468/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Investment GmbH, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 25248), vertr. d.: 1. Dirk Hasselbring, Goethestraße 9, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), 2. Marina Wettstein, Hellgasse 1, 65207 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), 3. Frank Wojalewicz, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist am 22.04.2024 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.04.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 468/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Investment GmbH, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 25248), vertr. d.: 1. Dirk Hasselbring, Goethestraße 9, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), 2. Marina Wettstein, Hellgasse 1, 65207 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), 3. Frank Wojalewicz, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 22.04.2024 um 15:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar. Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.05.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 468/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Investment GmbH, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 25248), vertr. d.: 1. Dirk Hasselbring, Goethestraße 9, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), 2. Marina Wettstein, Hellgasse 1, 65207 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), 3. Frank Wojalewicz, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 22.04.2024 um 15:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar. Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.05.2024
Originalbekanntmachung
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