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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, der Verwaltung und Geschäftsführung anderer Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft PUBLIC EVENTS GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Altendiez, die ihrerseits zum Gegenstand des Unternehmens hat: Sämtliche Vermarktungsaktivitäten im Sport, Kart- und Motorsport, der Vertrieb von Kart- und Motorsport-Erzeugnissen, Sportsponsoring, Merchandising, sowie damit zusammenhängende Geschäfte, ferner die Beratung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie die Vermarktung von Personen und die Übernahme entsprechender Managementfunktionen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.U.M.-GmbH, Taunusstein, ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 20.957,60 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 834.958,58 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme niedergelegt. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 07.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Zudem ist die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Hirner durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der Insolvenzverwalter hat der Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters zugestimmt.
Originalbekanntmachung
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