Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 27652

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Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Rheinstraße 85, 65185 Wiesbaden
Handelsregister
Wiesbaden, HRB 27652
EUID
DEM1906.HRB27652

Insolvenzgericht

Gericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 234/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Stephan Fluck
Adresse
Seestr. 2 s, 18211 Börgerende-Rethwisch

Gegenstand des Unternehmens

Vermittlung von Handwerker- und Architektenleistungen, Finanzierungen, Grundstücke, Projektkoordination, Planungsleistungen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hausexperten.de GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schriftsatz vom 26.09.2025 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Wiesbaden hat die Vergütung und Auslagen des Rechtsanwalts Stephan Fluck festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen, da die Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO sowie eine Erhöhung für 40 Gläubiger berechnet wurden. Die Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen wurde gemäß § 7 InsVV und § 8 Abs. 3 InsVV berücksichtigt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Entscheidung kann mit sofortiger Beschwerde oder befristeter Erinnerung angefochten werden, wobei eine Notfrist von zwei Wochen gilt.

Originalbekanntmachung

23.05.2025

10 IN 234/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der hausexperten.de GmbH, Rheinstr. 85, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27652), vertr. d.: Thomas Frank, Seestr. 2 s, 18211 Börgerende-Rethwisch, (Geschäftsführer), ist am 23.05.2025 um 12:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Fluck, fluck | von römer | rechtsanwälte, Walkmühlstr. 2, 65195 Wiesbaden, Tel.: 0611-732 99 60, Fax: 0611-732 99 6111, E-Mail: info@fluck-vonroemer.de, Internet: www.ra-fluck.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstelleri...

Originalbekanntmachung

26.05.2026

10 IN 234/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hausexperten.de GmbH, Rheinstr. 85, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27652), vertr. d.: Thomas Frank, Seestr. 2 s, 18211 Börgerende-Rethwisch, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Stephan Fluck festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wiesbaden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO EUR Erhöhung für 40 Gläubiger EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 26.09.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen. I...

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