Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LTS Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Anna-Birle-Straße 9, 55252 Mainz-Kastel
Handelsregister
Wiesbaden, HRB 31722
EUID
DEM1906.HRB31722
Insolvenzgericht
Gericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 548/25
Phase
Antragsverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Transporte bis 3,5 Tonnen und Gebäudereinigung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Finanzamt Frankfurt am Main hat am 03.12.2025 Insolvenzantrag gegen die LTS Service GmbH gestellt. Das Amtsgericht Wiesbaden hat die öffentliche Zustellung des Antrags sowie der Gerichtsverfügung an die Antragsgegnerin angeordnet, da eine persönliche Zustellung an der im Handelsregister eingetragenen Geschäftsanschrift oder Geschäftsführer nicht möglich war. Gegen die Entscheidung steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung
25.02.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren
Finanzamt Frankfurt am Main, Gutleutstraße 118-124, 60327 Frankfurt am Main, - Antragstellerin -
g e g e n
LTS Service GmbH, Anna-Birle-Straße 9, 55252 Mainz-Kastel,
- Antragsgegnerin -
Die öffentliche Zustellung des Antrages vom 03.12.2025 nebst Anlagen sowie der Verfügung des Gerichts vom heutigen Tag an die Antragsgegnerin wird angeordnet, da eine Zustellung weder an der im Handelsregister eingetragenen Geschäftsanschrift noch an den im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer möglich ist, § 185 Nr. 2 ZPO.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei w...
In dem Insolvenzantragsverfahren
Finanzamt Frankfurt am Main, Gutleutstraße 118-124, 60327 Frankfurt am Main, - Antragstellerin -
g e g e n
LTS Service GmbH, Anna-Birle-Straße 9, 55252 Mainz-Kastel,
- Antragsgegnerin -
Die öffentliche Zustellung des Antrages vom 03.12.2025 nebst Anlagen sowie der Verfügung des Gerichts vom heutigen Tag an die Antragsgegnerin wird angeordnet, da eine Zustellung weder an der im Handelsregister eingetragenen Geschäftsanschrift noch an den im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer möglich ist, § 185 Nr. 2 ZPO.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wiesbade, 23.02.2026
Schäfer-Herr
Richterin am Amtsgericht
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