Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NG24 Gastronomie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Neugasse 24, 65183 Wiesbaden
Handelsregister
Wiesbaden, HRB 29274
EUID
DEM1906.HRB29274
Insolvenzgericht
Gericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 267/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Geschäftsführer Van-Hung Nguyen
Adresse
Hasengartenstraße 17a, 65189 Wiesbaden
Gegenstand des Unternehmens
die Führung eines gastronomischen Betriebes
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NG24 Gastronomie GmbH, zuletzt geschäftsansässig in Taunusstein, ist am 27.04.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin wurde auf den 05.08.2025 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen bei Gericht eingehen konnten. Die ergänzte Insolvenztabelle wurde eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Das Verfahren ist somit abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
03.06.2025
10 IN 267/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NG24 Gastronomie GmbH, zuletzt geschäftsansässig An den Freiäckern 2D, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 29274), vertr. d.: Van-Hung Nguyen, als GF d. NG24 Gastronomie GmbH, Hasengartenstraße 17a, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.06...
10 IN 267/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NG24 Gastronomie GmbH, zuletzt geschäftsansässig An den Freiäckern 2D, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 29274), vertr. d.: Van-Hung Nguyen, als GF d. NG24 Gastronomie GmbH, Hasengartenstraße 17a, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.06.2025
Originalbekanntmachung
28.04.2026
10 IN 267/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NG24 Gastronomie GmbH, zuletzt geschäftsansässig An den Freiäckern 2D, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 29274), vertr. d.: Van-Hung Nguyen, als GF d. NG24 Gastronomie GmbH, Hasengartenstraße 17a, 65189 Wiesbaden, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am 27.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche ...
10 IN 267/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NG24 Gastronomie GmbH, zuletzt geschäftsansässig An den Freiäckern 2D, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 29274), vertr. d.: Van-Hung Nguyen, als GF d. NG24 Gastronomie GmbH, Hasengartenstraße 17a, 65189 Wiesbaden, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am 27.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 27.04.2026
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