Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Parktaxi GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Wilhelmstraße 14, 65343 Eltville am Rhein
Handelsregister
Wiesbaden, HRB 26912
EUID
DEM1906.HRB26912
Insolvenzgericht
Gericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 325/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB
Person
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller
Adresse
Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden
Telefon
0611 945 864 26
E-Mail
insolvenz@bop.legal
Fax
0611 945 864 28
Gegenstand des Unternehmens
Betreiben eines Taxi- und Limousinenservices
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parktaxi GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, ist bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Der endgültige Insolvenzverwalter, ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Der verfügbare Massebestand beträgt 96.116,28 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 365.968,50 EUR zu berücksichtigen. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 23.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge der Gläubiger bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
03.03.2026
10 IN 325/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parktaxi GmbH, zuletzt geschäftsansässig Wilhelmstraße 14, 65343 Eltville am Rhein (AG Wiesbaden , HRB 26912), vertr. d.: 1. Susanne Westphal, Klausstr. 3, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführerin), 2. Pierre Haust, als GF der Parktaxi GmbH, zuletzt Wiesenstraße 8, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführer), 3. Robin John, zuletzt wohnhaft, Kirchstraße 58, 65375 Oestrich-Winkel, (Gesellschafter), 4. Phillip Julius Hoedtke-Hartmann, St.-Urban-Straße 13, 65385 Rüdesheim am Rhein, (Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB, Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 945 864 26, Fax: 0611 945 864 28, E-Mail: insolvenz@bop.legal hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der ...
10 IN 325/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parktaxi GmbH, zuletzt geschäftsansässig Wilhelmstraße 14, 65343 Eltville am Rhein (AG Wiesbaden , HRB 26912), vertr. d.: 1. Susanne Westphal, Klausstr. 3, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführerin), 2. Pierre Haust, als GF der Parktaxi GmbH, zuletzt Wiesenstraße 8, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführer), 3. Robin John, zuletzt wohnhaft, Kirchstraße 58, 65375 Oestrich-Winkel, (Gesellschafter), 4. Phillip Julius Hoedtke-Hartmann, St.-Urban-Straße 13, 65385 Rüdesheim am Rhein, (Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB, Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 945 864 26, Fax: 0611 945 864 28, E-Mail: insolvenz@bop.legal hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 96.116,28 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 365.968,50 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
03.03.2026
10 IN 325/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parktaxi GmbH, zuletzt geschäftsansässig Wilhelmstraße 14, 65343 Eltville am Rhein (AG Wiesbaden , HRB 26912), vertr. d.: 1. Susanne Westphal, Klausstr. 3, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführerin), 2. Pierre Haust, als GF der Parktaxi GmbH, zuletzt Wiesenstraße 8, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführer), 3. Robin John, zuletzt wohnhaft, Kirchstraße 58, 65375 Oestrich-Winkel, (Gesellschafter), 4. Phillip Julius Hoedtke-Hartmann, St.-Urban-Straße 13, 65385 Rüdesheim am Rhein, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 23.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichn...
10 IN 325/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parktaxi GmbH, zuletzt geschäftsansässig Wilhelmstraße 14, 65343 Eltville am Rhein (AG Wiesbaden , HRB 26912), vertr. d.: 1. Susanne Westphal, Klausstr. 3, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführerin), 2. Pierre Haust, als GF der Parktaxi GmbH, zuletzt Wiesenstraße 8, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführer), 3. Robin John, zuletzt wohnhaft, Kirchstraße 58, 65375 Oestrich-Winkel, (Gesellschafter), 4. Phillip Julius Hoedtke-Hartmann, St.-Urban-Straße 13, 65385 Rüdesheim am Rhein, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 23.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
03.03.2026
10 IN 325/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parktaxi GmbH, zuletzt geschäftsansässig Wilhelmstraße 14, 65343 Eltville am Rhein (AG Wiesbaden , HRB 26912), vertr. d.: 1. Susanne Westphal, Klausstr. 3, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführerin), 2. Pierre Haust, als GF der Parktaxi GmbH, zuletzt Wiesenstraße 8, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführer), 3. Robin John, zuletzt wohnhaft, Kirchstraße 58, 65375 Oestrich-Winkel, (Gesellschafter), 4. Phillip Julius Hoedtke-Hartmann, St.-Urban-Straße 13, 65385 Rüdesheim am Rhein, (Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wiesbaden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 45 % erhöht zuzüglic...
10 IN 325/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parktaxi GmbH, zuletzt geschäftsansässig Wilhelmstraße 14, 65343 Eltville am Rhein (AG Wiesbaden , HRB 26912), vertr. d.: 1. Susanne Westphal, Klausstr. 3, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführerin), 2. Pierre Haust, als GF der Parktaxi GmbH, zuletzt Wiesenstraße 8, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführer), 3. Robin John, zuletzt wohnhaft, Kirchstraße 58, 65375 Oestrich-Winkel, (Gesellschafter), 4. Phillip Julius Hoedtke-Hartmann, St.-Urban-Straße 13, 65385 Rüdesheim am Rhein, (Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wiesbaden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 45 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 69.968,89 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Dem Insolvenzverwalter ist gem. § 3 InsVV die beantragte Erhöhung für den obstruierenden Insolvenzschuldner und das unvollständige Belegwesen (20 %) und für die umfangreiche Eigenrecherche im Hinblick auf die Vermögensverschiebung (25 %) zu bewilligen.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
27.05.2026
10 IN 325/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parktaxi GmbH, zuletzt geschäftsansässig Wilhelmstraße 14, 65343 Eltville am Rhein (AG Wiesbaden , HRB 26912), vertr. d.: 1. Susanne Westphal, Klausstr. 3, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführerin), 2. Pierre Haust, als GF der Parktaxi GmbH, zuletzt Wiesenstraße 8, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführer), 3. Robin John, zuletzt wohnhaft, Kirchstraße 58, 65375 Oestrich-Winkel, (Gesellschafter), 4. Phillip Julius Hoedtke-Hartmann, St.-Urban-Straße 13, 65385 Rüdesheim am Rhein, (Gesellschafter), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Brandhoff Obermüller & Part...
10 IN 325/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parktaxi GmbH, zuletzt geschäftsansässig Wilhelmstraße 14, 65343 Eltville am Rhein (AG Wiesbaden , HRB 26912), vertr. d.: 1. Susanne Westphal, Klausstr. 3, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführerin), 2. Pierre Haust, als GF der Parktaxi GmbH, zuletzt Wiesenstraße 8, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführer), 3. Robin John, zuletzt wohnhaft, Kirchstraße 58, 65375 Oestrich-Winkel, (Gesellschafter), 4. Phillip Julius Hoedtke-Hartmann, St.-Urban-Straße 13, 65385 Rüdesheim am Rhein, (Gesellschafter), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB, Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 945 864 26, Fax: 0611 945 864 28, E-Mail: insolvenz@bop.legal wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen abzüglich des entnommenen Vorschusses in Höhe von 27.146,68 EUR.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.08.2025 bzw. 09.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 158.316,11 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Dieser Regelvergütung sind aufgrund der Vergleichsberechnung gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV 50 % der Feststellungskosten, demnach 689,06 EUR hinzuzurechnen.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 26.05.2026
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