Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 18485

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Romanowski GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Marzelstraße 15a, 65239 Hochheim am Main
Handelsregister
Wiesbaden, HRB 18485
EUID
DEM1906.HRB18485

Insolvenzgericht

Gericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 72/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

Sind Fliesen-, Platten - und Mosaiklegerarbeiten sowie der Handel mit diesen Produkten und Maurerarbeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Romanowski GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Wiesbaden hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 02.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.

Originalbekanntmachung

17.03.2026

10 IN 72/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Romanowski GmbH, Marzelstraße 15 A, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , HRB 18485), vertr. d.: Jarosslaw Romanowski, Marzelstraße 15 A, 65239 Hochheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Wiesbaden, 17.03.2026

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