Restschuldbefreiungsverfahren Hessen HRB 30812

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Insolvenzprofil

Sagkob

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
Bundesland
Hessen
Adresse
Bahnhofstraße 52, 65185 Wiesbaden
Handelsregister
Wiesbaden, HRB 30812
EUID
DEM1906.HRB30812

Insolvenzgericht

Gericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 311/22
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

die Arbeitnehmerüberlassung im Fachpflegekräftebereich.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Sagkob ist eröffnet und läuft noch. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin ist auf den 07.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Die Abtretungsfrist endet am 09.02.2026. Im weiteren Verfahrensverlauf wird das Restschuldbefreiungsverfahren eingeleitet. Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Da keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung vorliegen, wird diese gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, sofern bis zum Ende der Anhörungsfrist kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird. Das Verfahren ist noch nicht beendet.

Originalbekanntmachung

29.01.2026

10 IN 311/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Sagkob, geb. am 15.08.1969, Bürgelstraße 5, 65185 Wiesbaden, Gesellschafter der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH (AG Wiesbaden , HRB 30812), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des I...

Originalbekanntmachung

19.04.2026

10 IN 311/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Michael Sagkob, geb. am 15.08.1969, Bürgelstraße 5, 65185 Wiesbaden, Gesellschafter der Opus Pflege-Personal-Management Sagkob und Sagkob GmbH (AG Wiesbaden , HRB 30812), wurde beschlossen: Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO). Die Abtretungsfrist endete mit dem 09.02.2026. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird. Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gi...

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