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Verpackung von Lebensmitteln und Bilderrahmen sowie die Verpackung von Handels- und Konsumgütern als Dienstleister.
Das Insolvenzverfahren über den Nachlass der Sarcina Verpackungs GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Das Amtsgericht Wiesbaden hat diese Anzeige am 21.06.2024 bekannt gegeben.
Originalbekanntmachung
10 IN 134/22: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Sarcina Verpackungs GmbH, Officio II, Unter den Eichen 5, 65195 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30583), vertr. d.: Miklos Takacs, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Wiesbaden, 21.06.2024
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