Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 31803

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Sierra Zulu GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Steubenstraße 5, 65189 Wiesbaden
Handelsregister
Wiesbaden, HRB 31803
EUID
DEM1906.HRB31803

Insolvenzgericht

Gericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 195/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile
Adresse
Nerotal 18, 65193 Wiesbaden
Telefon
0611 532 374-0
E-Mail
kanzlei@dr-theile.de
Fax
0611 532 3554

Gegenstand des Unternehmens

die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beratung von Unternehmen und Investoren in Bezug auf Strategie-, Organisations- und Prozessfragen sowie im Hinblick auf Investmentsstrategien. Das beinhaltet auch die Begleitung, Konzeption, Strukturierung und das Projektmanagement bei Unternehmenstransaktionen und Investitionsvorhaben. Zudem ist der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausland, einschließlich der Beteiligung an Grundbesitzgesellschaften und der Ausübung üblicher Holdingfunktionen sowie der entgeltlichen Erbringung von Dienstleistungen an Dritte und verbundene Unternehmen, insbesondere an direkte und indirekte Tochter- und Beteiligungsgesellschaften.

Zusammenfassung des Verfahrens

Über das Vermögen der Sierra Zulu GmbH, Frankfurt am Main, ist am 05.06.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile bestellt. Am 02.07.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 15.10.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 12.11.2024. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche und Anträge schriftlich bei Gericht einzureichen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Anmeldefrist und Stichtag zur Einsicht niedergelegt.

Originalbekanntmachung

05.06.2024

10 IN 195/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sierra Zulu GmbH, Frauenlobstr. 60f, 60487 Frankfurt am Main (AG Wiesbaden , HRB 31803), vertr. d.: Alexander Zucker, (Geschäftsführer), ist am 05.06.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Büro Wiesbaden, Nerotal 18, 65193 Wiesbaden, Tel.: 0611 532 374-0, Fax: 0611 532 3554, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn n...

Originalbekanntmachung

04.07.2024

10 IN 195/24: Über das Vermögen der Sierra Zulu GmbH, Frauenlobstr. 60f, 60487 Frankfurt am Main (AG Wiesbaden , HRB 31803), vertr. d.: Alexander Zucker, (Geschäftsführer), ist am 02.07.2024 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Büro Wiesbaden, Nerotal 18, 65193 Wiesbaden, Tel.: 0611 532 374-0, Fax: 0611 532 3554, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.10.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (...

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