Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 26650

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Insolvenzprofil

SM Transport GmbH vert. d. d. GF Samir Mahmutovic

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bingertstraße 45, 65191 Wiesbaden
Handelsregister
Wiesbaden, HRB 26650
EUID
DEM1906.HRB26650

Insolvenzgericht

Gericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 513/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Betontransporte

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SM Transport GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Samir Mahmutovic, mit Sitz in Wiesbaden, ist am 10.02.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Das Amtsgericht Wiesbaden hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Wiesbaden einzureichen.

Originalbekanntmachung

11.02.2026

10 IN 513/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SM Transport GmbH vert. d. d. GF Samir Mahmutovic, Bingertstraße 45, 65191 Wiesbaden, Betontransporte (AG Wiesbaden , HRB 26650), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn d...

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