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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Erbringung von Trockenbau-, Maler-, Fliesen-, Stuck- und Putzarbeiten, ferner Abbrucharbeiten zur Entkernung von Gebäuden und die industrielle Reinigung von privaten und gewerblich genutzten Gebäuden aller Art (einschließlich Industriehallen).
Das Amtsgericht Köln hat am 27.03.2026 um 12:29 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der 2H Bau GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98689, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Kristina Wessing bestellt worden. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen eingeschränkt, da Verfügungen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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